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Der Gerichtshof der EuropÀischen Union

Allgemeine Informationen

Der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union wurde im Jahr 1952 errichtet und hat seinen Sitz in Luxemburg.

Der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union ist das Rechtsprechungsorgan der EU. Die Aufgabe des Gerichtshofs der EuropĂ€ischen Union besteht darin, im Zusammenwirken mit den Gerichten der Mitgliedstaaten ĂŒber die einheitliche Anwendung und Auslegung des Unionsrechts zu wachen.

Zu dieser Aufgabe gehört, dass der Gerichtshof der EuropÀischen Union

Der Gerichtshof der EuropÀischen Union besteht aus zwei Gerichten:

Hinweis

Das Gericht fĂŒr den öffentlichen Dienst, das im Jahr 2004 errichtet wurde, hat seine TĂ€tigkeit am 1. September 2016 eingestellt. Seine ZustĂ€ndigkeiten wurden im Rahmen der Reform des Gerichtssystems der EU auf das EuropĂ€ische Gericht ĂŒbertragen.

Der Gerichtshof

Der Gerichtshof besteht aus 27 Richterinnen/Richtern (aus jedem EU-Mitgliedstaat eine/einer) und 11 GeneralanwÀltinnen/GeneralanwÀlten. Die Richterinnen/Richter und GeneralanwÀltinnen/GeneralanwÀlte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nach Anhörung eines Ausschusses im gegenseitigen Einvernehmen ernannt. Ihre Amtszeit betrÀgt sechs Jahre. Eine Wiederernennung ist zulÀssig.

Die GeneralanwĂ€lte unterstĂŒtzen den Gerichtshof. Sie stellen in völliger Unparteilichkeit und UnabhĂ€ngigkeit ein Rechtsgutachten, die "SchlussantrĂ€ge", in den Rechtssachen, die ihnen zugewiesen sind.

Zur ErfĂŒllung seiner Aufgabe wurde der Gerichtshof mit genau definierten ZustĂ€ndigkeiten ausgestattet, die er im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens und verschiedener Klagearten wahrnimmt.

Der Gerichtshof befasst sich insbesondere mit:

Zudem kann beim Gerichtshof Rechtsmittel gegen Urteile und BeschlĂŒsse des Gerichts eingelegt werden. Das Rechtsmittel ist auf Rechtsfragen beschrĂ€nkt. Ist das Rechtsmittel zulĂ€ssig und begrĂŒndet, hebt der Gerichtshof die Entscheidung des Gerichts auf. Ist die Rechtssache zur Entscheidung reif, kann der Gerichtshof den Rechtsstreit selbst entscheiden. Andernfalls muss er die Rechtssache an das Gericht zurĂŒckverweisen, das an die Rechtsmittelentscheidung des Gerichtshofs gebunden ist.

Das Gericht

Das Gericht besteht aus zwei Richtern je Mitgliedstaat. Die Richter werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung eines Ausschusses ernannt. Ihre Amtszeit betrÀgt sechs Jahre. Eine Wiederernennung ist zulÀssig.

Das Gericht ist zustĂ€ndig fĂŒr:

Entscheidungen des Gerichts können beim Gerichtshof innerhalb von zwei Monaten mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Das Rechtsmittel ist auf Rechtsfragen beschrÀnkt.

In bestimmten Kategorien von Rechtssachen werden Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Gerichts vom Gerichtshof erst nach einem vorgeschalteten Zulassungsverfahren geprĂŒft.

Sprachenregelung

Da jeder Mitgliedstaat seine eigene Sprache und sein spezifisches Rechtssystem hat, ist der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union ein vielsprachiges Organ. Seine Sprachenregelung ist fĂŒr ein Gericht weltweit einmalig, da jede Amtssprache der Union Verfahrenssprache sein kann. Er ist zu uneingeschrĂ€nkter Vielsprachigkeit verpflichtet, da es erforderlich ist, mit den Parteien in der jeweiligen Sprache des Verfahrens zu verkehren und seine Rechtsprechung in allen Mitgliedstaaten bekannt zu machen.

WeiterfĂŒhrende Links

Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union (→ EU)

Rechtsgrundlagen

Artikel 19 EU-Vertrag

Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2025

FĂŒr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion