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Geschäftsbedingungen der Übungsplatznutzung

Fahrschule Deutsch-Wagram, Inh. Ing. Roland Zigala 

0. Präambel
Diese Geschäftsbedingungen dienen der Sicherheit aller auf dem Übungsplatz der Fahrschule Deutsch-Wagram befindlichen Personen und einem reibungslosen Ablauf aller dort stattfindenden Ausbildungen.

1. Allgemeines
1.1 Diese GB sind Grundlage für die kostenpflichtige Nutzung des Übungsplatzes der Fahrschule Deutsch-Wagram (in der Folge „Fahrschule“ genannt) und werden zwischen der Fahrschule und dem jeweiligen Konsumenten abgeschlossen.
1.2 Der vertragsgegenständliche Übungsplatz befindet sich mit der Einfahrt an der Kreuzung Hausfeldstraße – Akazienweg in 2232 Deutsch-Wagram. Die Bestimmungen gelten jedoch bis auf Widerruf sinngemäß auch für jeden anderen künftigen Übungsplatz der Fahrschule.
1.3 Die Fahrschule behält sich das Recht vor, den Übungsplatz an einen anderen, nicht mehr als 20 Kilometer von Deutsch-Wagram entfernten Platz zu verlegen, wobei dieser Platz dann auch der Platz für die praktischen Lenkerprüfungen ist. Hierbei kann auch das System der Kontrollen der Nutzungsberechtigungen verändert werden (z.B. Einfahrtschip, Fernbedienung, Berechtigungskarte, …) Die Rechte und Pflichten der Kunden bleiben dadurch jedoch unverändert.

2. Umfang und Inhalt des Nutzungsvertrages
2.1 Die Leistung der Fahrschule umfasst die Bereitstellung des Übungsplatzes und den für die Prüfung erforderlichen Übungsgeräten (Stangen), inkl. Beleuchtung, Zugangs- und Videoüberwachung, sowie beschränkter Sanitäranlagen (Öklo). Außerhalb der Öffnungszeiten der Fahrschule entstandene Schäden an den bereitgestellten Teilen werden unter Umständen erst innerhalb eines angemessenen Zeitraumes während der Öffnungszeiten wieder instandgesetzt. Etwaige Mängel in diesem Zeitraum können nicht verhindert werden und sind nicht leistungsmildernd.
2.2 Auf dem Übungsplatz gelten StVO, KFG und FSG. Daher ist die Nutzung des Übungsplatzes ausschließlich zulässig

2.3 Da bei Fahrstunden, welche von einem Fahrlehrer begleitet werden (Fahrschulautos, 1.000km-/2.000km-Schulungen), jede einzelne Minute Ausbildungszeit Kosten verursacht, ist diesen Fahrzeugen grundsätzlich Platz zu machen und sind deren Fahrübungen möglichst wenig zu stören.
2.4 Den Anweisungen der Mitarbeiter der Fahrschule Deutsch-Wagram ist jedenfalls Folge zu leisten.
2.5 Als gesperrt bezeichnete Bereiche (mit Ketten, Scherengitter, Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen abgesperrt) dürfen nicht befahren und nicht betreten werden.
2.6 Die Ausstattung des Übungsplatzes ist pfleglich zu behandeln. Erkennbare Schäden sind in der Fahrschule zu melden, so dass ehestmöglich eine Instandsetzung veranlasst werden kann.

3. Vertragsdauer
Der Nutzungsvertrag wird über einen gewissen Zeitraum (1/3/6/12/18 Monate) abgeschlossen. Dieser Zeitraum ist taggenau (z.B. 14. Juni bis 13. Juli) zu betrachten, wobei der Beginn bei Vertragsabschluss bis zu zwei Wochen in die Zukunft verlegt werden kann (z.B Vertragsabschluss 8. Juni, Nutzungsbeginn 14. Juni). Der Vertrag endet automatisch. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wird zusätzlich Zeit benötigt, ist ein neuer Vertrag abzuschließen.                                                                                                   

4. Betriebsstörungen
4.1 Im Falle einer länger als 72 Stunden dauernden durchgehenden Betriebsstörung, welche die Nutzung des gesamten Platzes für diesen Zeitraum ausschließt, steht dem Kunden ein Ersatz für das geleistete Entgelt zu. Hohe Frequenz oder Einschränkungen durch Schulungen im Ausmaß weniger Stunden stellen keine Betriebsstörung dar.
4,2 Die Forderung eines Ersatzes für das geleistete Entgelt muss aktiv und schriftlich (z.B. per Email) vom Kunden eingebracht werden.
4.3 Der Kunde hat die Wahl zwischen einer der Unterbrechung entsprechenden Verlängerung der Nutzungsdauer oder einer Rückerstattung des Nutzungsentgeltes für die Dauer der Unterbrechung. Die Höhe der Rückerstattung pro Tag berechnet sich wie folgt: Geleistetes Entgelt dividiert durch das Produkt aus Anzahl der Monate des Paketes mal 30. Dies sind z.B. bei einem 1-Monats-Paket zu € 20,- € 0,67 pro Tag.

5. Fehlverhalten der Nutzer
5.1 Bei Nichteinhaltung der Regeln gem. Punkt 2 ist die Fahrschule bzw. sind deren Mitarbeiter berechtigt, Kunden zu verwarnen und/oder des Platzes vorübergehend zu verweisen.
5.2 Bei wiederholter Nichteinhaltung der Regeln kann ein dauerhafter Verweis ausgesprochen werden, was zum Verlust der Nutzungsberechtigung ohne Kostenersatz führt. Die Videoaufzeichnungen des Fehlverhaltens des Kunden werden in diesem Fall gespeichert und drei Jahre lang aufbewahrt, um etwaige Schadenersatzansprüche abwehren zu können.
5.3 Da der Übungsplatz ein Lagerplatz für Lebensmittel ist, sind jegliche Verunreinigungen zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeugflüssigkeiten (ausgenommen Scheibenreiniger), Zigarettenstummel und jegliche Art von Abfällen. Bei Verunreinigungen kann der Verursacher ohne Vorwarnung des Platzes vorübergehend verwiesen werden. Undichte Kraftfahrzeuge können bis zum Nachweis der Dichtheit ohne Kostenersatz von der Nutzung ausgeschlossen werden.

6. Fremdkunden
6.1 Auch Fremdkunden können eine Nutzungsberechtigung für den Übungsplatz der Fahrschule Deutsch-Wagram erwerben. Hierzu muss ein gültiger Bescheid für L-Übungsfahrten oder L17-Ausbildungsfahrten vorgelegt werden. Die Daten der Kunden werden gemäß AGB verarbeitet und gespeichert.
6.2 Fremdkunden werden Nutzungsberechtigungen höchstens bis zum Ende der Gültigkeit der im Punkt 6.1.genannten Bescheide verkauft.

7. Weitergabe der Berechtigung
7.1 Die Nutzungsberechtigung bezieht sich auf jeweils ein Kennzeichen. Werden mehrere Schüler mit demselben Fahrzeug ausgebildet, oder sind mehrere Fahrzeuge auf dasselbe Kennzeichen angemeldet (Wechselkennzeichen), so ist die Gebühr nur einmal zu bezahlen.
7.2 Ein Wechsel des Fahrzeuges, und somit des Kennzeichens, ist gegen eine Gebühr von € 10,- möglich. Der vereinbarte Nutzungszeitraum bleibt unverändert.
7.3 Geht ein Kennzeichen verloren oder wird gestohlen, so dass das Fahrzeug auf ein neues Kennzeichen angemeldet werden muss, so wird die Umstellung auf das neue Kennzeichen kostenlos durchgeführt. Der Verlust bzw. Diebstahl muss vom Kunden mittels polizeilicher Meldung nachgewiesen werden.
7.4 Wird die Ausbildung abgebrochen und der Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule Deutsch-Wagram beendet, so endet auch sofort die Nutzungsberechtigung für den Übungsplatz. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem bezahlten Paket und dem konsumierten Paket rückerstattet. Hat ein Schüler z.B. ein 12-Monats-Paket bezahlt, aber vier Monaten später die Ausbildung abgebrochen, wird die Differenz zwischen dem bezahlten 12-Monats-Paket und dem für vier Monate benötigten 6-Monats-Paket zurückbezahlt.
7.5 Wechselt ein Kunde in eine andere Fahrschule, so bleibt die Berechtigung als „Fremdkunde“ bestehen. Die Dauer der Berechtigung endet mit dem Ablauf des Bescheides für L-Übungsfahrten bzw. L17-Ausbildungsfahrten. Ein Kostenersatz gebührt hierfür nicht. Ein Aufpreis für den Wechsel zum „Fremdkunden“ ist nicht fällig.
7.6 Nach Abschluss der Ausbildung mit bestandener Lenkerprüfung bleibt die Berechtigung bis zum Zeitablauf bestehen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. Dafür darf der Platz, unter Einhaltung der Regeln gemäß Punkt 2 weiterhin genutzt werden, um z.B. weiter zu üben. Abweichend vom Punkt 5.2 wird in solchen Fällen jedoch bereits beim ersten Verstoß gemäß Punkt 5.1 ein dauerhafter Platzverweis ausgesprochen.

8. Haftung
8.1 Die Fahrschule haftet nicht für Schäden, welche den Kunden am Übungsplatz entstehen, es sei denn, diese wären von Organen der Fahrschule vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt worden.
8.2 Alle Nutzer des Übungsplatzes haften für Schäden, welche sie anderen Nutzern, der Fahrschule, dem Grundstücksbesitzer oder Dritten verursachen.

9. Erfassung der Kundendaten; Datenschutz
9.1 Mit Abschluss des Nutzungsvertrages durch die Bezahlung des Nutzungsentgeltes erteilt der Kunde die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten und des Kennzeichens durch die Fahrschule.
9.2 Der Übungsplatz, einschließlich Ein- und Ausfahrt, ist videoüberwacht. Die Bilder werden aufgezeichnet und bis zu sechs Monate gespeichert. Auf Verlangen der Behörde, aber auch eines Geschädigten, können Aufnahmen bestimmter Situationen auch dauerhaft gespeichert und, z.B. zur Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen, Gerichten oder Versicherungen zur Verfügung gestellt werden. Bei zivilrechtlichen Prozessen haben beide Parteien Anspruch auf die Bereitstellung der selben Aufnahmen.

10 Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser GB ungültig sein, so gilt eine der ungültigen Regelung möglichst naheliegende und im Sinne der Präambel dienliche Regelung als vereinbart.
Fassung vom: 5. Mai 2022

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