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Gesamtübersicht über alle Entlastungspakete

Entlastungspaket 1

Energiepaket mit einem Volumen von insgesamt 1,7 Mrd. Euro:

Entlastungspaket 2

Energiepaket mit einem Volumen von über 2 Mrd. Euro:

Entlastungspaket 3

Die Regierung hat im Juni 2022 weitere Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Teuerung im Volumen von weiteren mehr als 28 Mrd. Euro bis zum Jahr 2026 beschlossen. Im Paket wurde dabei die Dringlichkeit der aktuellen Situation im Rahmen der zur Verfügung stehenden Abwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die damit zusammenhängenden technischen und rechtlichen Umsetzungsschritte wurden rasch vorangetrieben.

Das Entlastungspaket 3 umfasst die folgenden Maßnahmen:

Langfristige Maßnahmen ab dem Jahr 2023

Ab 1. Jänner 2023 sind die Abschaffung der kalten Progression, die Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen wirksam geworden. Dadurch werden die Menschen und Unternehmen dauerhaft entlastet.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundeskanzleramt