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Registerauszug eingetragene Partnerschaften

Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über alle eingetragenen Partnerschaften

Der Registerauszug zur eingetragenen Partnerschaft ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar der beim Standesamt ausgestellten Partnerschaftsurkunde.

Der Registerauszug zur eigetragenen Partnerschaft enthält:

Hinweis: Auch davor geschlossene eingetragene Partnerschaften und deren Beendigung sind im Registerauszug angeführt.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion