Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation
Identitätsausweis verloren oder gestohlen
Verlust oder Diebstahl im Inland
- Erstatten Sie eine Diebstahls- oder Verlustanzeige.
- Mit der Bestätigung der Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.
Verlust oder Diebstahl im Ausland
- Erstatten Sie vor Ort eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
ZurĂĽck im Inland:
- Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
- Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.
WeiterfĂĽhrende Links
Rechtsgrundlagen
- § 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)Â
Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
FĂĽr den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium fĂĽr Inneres