drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

Registerauszug Ehen

Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über alle Ehen

Der Registerauszug zur Ehe ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der beim Standesamt ausgestellten Heiratsurkunde.

Der Registerauszug Ehe enthält:

Hinweis: Auch davor geschlossene Ehen und deren Beendigung, sind im Registerauszug zur Ehe angeführt.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion