drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

Allgemeine Information über Unterstützungen der Bundesländer

Allgemeine Informationen

Die neun Bundesländer leisten subsidiär Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wenn keine oder keine gleichwertigen Leistungen durch die Sozialversicherung oder das Sozialministerium (→ BMSGPK) erbracht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die Behindertengesetze der Länder. Der Leistungskatalog der einzelnen Behindertengesetze der Länder ist im Wesentlichen vergleichbar, kann jedoch variieren.

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Medizinische Hilfen

Pädagogische Hilfen

Hilfen zur beruflichen Eingliederung

Hilfen zur sozialen Eingliederung

Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung

Hilfe zum Lebensunterhalt

Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.

Letzte Aktualisierung: 6. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz