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Transport von Kindern am Fahrrad

Transport von Kindern am Fahrrad

Ein Kind kann u.a. mit Kindersitz (bis zum Alter von acht Jahren) oder mit Fahrradanhänger befördert werden. Die Lenkerin/der Lenker des Fahrrades muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Achtung

Ein Kindersitz darf nur direkt hinter dem Sattel auf dem Fahrrad angebracht werden. Die Montage eines Kindersitzes auf der Lenkstange ist nicht mehr erlaubt.

Der Transport von einem oder mehreren Kindern mit Fahrrädern ist auch in einer Transportkiste zulässig, sofern diese laut Herstellerin/Hersteller für den Transport von Kindern geeignet und mit einem Gurtsystem ausgerüstet ist, das von Kindern nicht leicht geöffnet werden kann. Die Transportkiste darf vor oder hinter der Lenkerin/dem Lenker angebracht werden.

Kinder unter zwölf Jahren müssen einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.

Die von der Fahrradverordnung vorgeschriebenen Bestimmungen für Kindersitze und Fahrradanhänger finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wertvolle Tipps für die Sicherheit eines Kindes:

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie