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Weiterversicherung nach Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung

Allgemeine Informationen

Die Weiterversicherung ermöglicht auf Antrag den Erwerb von Versicherungsmonaten in der Pensionsversicherung auf freiwilliger Basis.

Die Weiterversicherung aufgrund der Pflege von nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 ist kostenlos. Die Beiträge werden aus Bundesmitteln finanziert.

Eine Weiterversicherung kann grundsätzlich rückwirkend bis maximal zwölf Monate abgeschlossen werden.

Die Weiterversicherung endet

Voraussetzungen

Fristen

Zuständige Stelle

der jeweilige Pensionsversicherungsträger

Erforderliche Unterlagen

Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung

Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist in dem Fall nachzureichen.

Kosten

Sofern Beiträge zu leisten sind, ist die Beitragshöhe von der Beitragsgrundlage abhängig. Sie ergibt sich aus dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienst des Kalenderjahres vor dem Beschäftigungsende, jedoch begrenzt durch einen Mindest- und Höchstbetrag.

Über Antrag ist eine Minderung der Beitragsgrundlage möglich, wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers rechtfertigen.

Rechtsgrundlagen

das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz des zuständigen Pensionsversicherungsträgers, zum Beispiel

Zum Formular

Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung

Letzte Aktualisierung: 28. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz