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Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Vorarlberg

Die Haltung eines Listenhundes ist in Vorarlberg bewilligungspflichtig. Als Listenhunde bzw. Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

Im Einzelfall und bei Listenhunden werden Maulkorb, Leinenzwang und/oder Verwahrungsauflagen mittels Bescheid vorgeschrieben. Zuständige Behörde ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.

Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften,  die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion