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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist fĂĽr die Wahrung des EU-Rechts bei dessen Auslegung und Anwendung zuständig.

Er entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen. Auch Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich an den EuGH wenden.

Der EuGH befasst sich insbesondere mit:

Der EuGH verfĂĽgt ĂĽber 27 Richterinnen/Richter (aus jedem EU-Mitgliedstaat eine/einer), sowie elf "Generalanwältinnen/Generalanwälte". Die Amtsperiode der Richterinnen/Richter und Generalanwältinnen/Generalanwälte beträgt sechs Jahre, wobei eine Wiederernennung zulässig ist.

WeiterfĂĽhrende Links

Gerichtshof der Europäischen Union (→ EuGH)

Rechtsgrundlagen

Artikel 19 EU-Vertrag

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion