drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

Das Europäische Parlament

Die 705 Mitglieder des Europäischen Parlaments vertreten die UnionsbĂĽrgerinnen/UnionsbĂĽrger. Sie werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen alle fĂĽnf Jahre in den Mitgliedstaaten direkt von den BĂĽrgerinnen/BĂĽrgern gewählt. Das Europäische Parlament besitzt dadurch eine "direkte demokratische Legitimation". Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union bildet das Parlament die gesetzgebende Gewalt der EU.

Aufgaben des Europäischen Parlaments

Die zentralen Aufgaben des Europäischen Parlaments sind:

Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften/Zusammenarbeit mit dem Rat

Seit dem Jahr 2009 wurden die politischen Wirkungsbereiche des Europäischen Parlaments erweitert. Dabei spielt die Tatsache, dass das Europäische Parlament dem Rat gleichgestellt ist, eine zentrale Rolle. Das Parlament arbeitet nun in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Rat der EU an der inhaltlichen Ausgestaltung der EU-Rechtsvorschriften, die sie dann auch gemeinsam verabschieden. Dieses Verfahren nennt sich "ordentliches Gesetzgebungsverfahren" und die ĂĽberwiegende Mehrheit der EU-Rechtsvorschriften werden auf diesem Wege erlassen. Die inhaltlichen Positionen des Europäischen Parlaments werden von den Mitgliedern in den einzelnen parlamentarischen AusschĂĽssen behandelt. DarĂĽber hinaus muss das Parlament auch bei anderen Entscheidungen der EU seine Zustimmung geben, etwa wenn es um den EU-Beitritt neuer Staaten geht.

Demokratische Kontrolle

Im Rahmen der demokratischen Kontrolle übt das Europäische Parlament auf verschiedene Art und Weise Einfluss auf andere europäische Institutionen aus.

Eine neue EU-Kommission kann ihr Amt erst antreten, wenn das Parlament seine Zustimmung gegeben hat. Das Europäische Parlament kann außerdem mithilfe eines Misstrauensantrags die Kommission während ihrer Amtszeit dazu zwingen, ihr Amt niederzulegen. Weitere Kontrollmittel sind die regelmäßige Berichterstattung der Kommission an das Parlament und Anfragebeantwortungen. Das bedeutet, dass die direkt gewählten Abgeordneten des Parlaments schriftliche oder mündliche Anfragen an die Kommission stellen, die diese beantworten muss.

Die Parlamentspräsidentin/der Parlamentspräsident hat das Recht, zu Beginn jedes Europäischen Rats die Haltung des Parlaments darzulegen. AnschlieĂźend muss die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rats dem Parlament einen Bericht ĂĽber die Sitzung vorlegen.

Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich auch auf den Rat der EU. Die Abgeordneten richten regelmäßig schriftliche oder mündliche Anfragen an den Rat und können darum bitten, neue politische Maßnahmen einzuleiten. Die hohe Vertreterin/der hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt außerdem an jenen Plenardebatten teil, die mit Außen-, Sicherheits- oder Verteidigungspolitik zu tun haben.

DarĂĽber hinaus bearbeiten die Abgeordneten des EU-Parlaments Petitionen von EU-BĂĽrgerinnen/EU-BĂĽrgern und setzen UntersuchungsausschĂĽsse ein.

Haushaltskontrolle

Das Parlament verabschiedet jährlich gemeinsam mit dem Rat der EU den Haushalt der Europäischen Union. Der Haushaltsausschuss des Parlaments kontrolliert, wie die Haushaltsmittel ausgegeben werden und beurteilt jedes Jahr den Umgang der Kommission mit dem Vorjahreshaushalt.

Zusammensetzung und Europawahl

Die Zahl der Abgeordneten pro Mitgliedstaat richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungszahl. Sie beträgt pro Mitgliedstaat mindestens sechs und höchstens 96 Abgeordnete. Die Europawahl findet alle fĂĽnf Jahre statt – anlässlich dieser wird die Abgeordnetenzahl der einzelnen Staaten fĂĽr die kommenden fĂĽnf Jahre neu festgelegt. Seit dem Jahr 1979 werden die EU-Parlamentarierinnen/EU-Parlamentarier direkt gewählt. Dabei haben die BĂĽrgerinnen/BĂĽrger die Möglichkeit, Kandidatinnen/Kandidaten von Listen der nationalen Parteien zu wählen. Diese werden, nach Auszählung der nationalen Stimmen und deren Gewichtung, von den einzelnen Parteien nach BrĂĽssel entsandt.

Die letzten Wahlen zum Europäischen Parlament fanden vom 23. Mai bis 26. Mai 2019 statt. Da nicht in allen Ländern der EU der Sonntag Wahltag ist, findet die Wahl zum Europäischen Parlament ĂĽber einen festgesetzten Zeitraum statt. Der Wahltag in Ă–sterreich fĂĽr die Europawahl 2019 war der 26. Mai 2019.

WeiterfĂĽhrende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion