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Wahlberechtigung – Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

Allgemeine Informationen

Nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sind in Österreich grundsätzlich wahlberechtigt bei Gemeinderatswahlen (bzw. in Wien bei Bezirksvertretungswahlen) sowie bei Europawahlen.

Um an Gemeinderatswahlen (in Wien: Bezirksvertretungswahlen) teilnehmen zu können, werden Sie in der Regel von Amts wegen in die lokale Wählerevidenz bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde eingetragen.

Bei Europawahlen müssen Sie, um die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen, einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen. Anlässlich jeder Europawahl wird auf Basis der Europa-Wählerevidenz das aktuelle Europa-Wählerverzeichnis erstellt.

Voraussetzungen

Für die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz

Hinweis

Bei den Europawahlen haben nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftslandes zu wählen. Bei der Antragstellung auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich geben Sie durch Ihre Unterschrift eine förmliche Erklärung ab, dass Sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen.

Der Antrag auf Erfassung in der Europa-Wählerevidenz ist jederzeit möglich. Die Eintragungen behalten für die Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich (ununterbrochener Hauptwohnsitz) ihre Gültigkeit.

Zuständige Stelle

Die Gemeinde, in der die Antragstellerin/der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat

Erforderliche Unterlagen

Bei einem schriftlichen Antrag können die Dokumente als Kopie beigelegt werden.

Hinweis

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Zum Formular

Wählerevidenz (Europawahlen) – Antrag auf Eintragung für Unionsbürger/innen (inklusive Europa-Wähleranlageblatt)

Letzte Aktualisierung: 10. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres