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ORF-Beitrag

Allgemeine Informationen

Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.

Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-GebĂĽhr.

Der ORF-Beitrag muss pro "Hauptwohnsitz" von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson bezahlt werden. Zahlungspflichtig sind auch einige Unternehmen. Der Beitrag ist unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten.

Voraussetzungen

Zuständige Stelle

ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS)
(ehemalige GIS)

FĂĽr Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr)

Weitere Informationen zum → Kontakt mit der OBS finden sich auf deren Website.

Verfahrensablauf

Registrierung

Der neue ORF-Beitrag wird pro Hauptwohnsitz eingehoben – unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten im Haushalt.

Wer bis Ende des Jahres 2023 GIS-Teilnehmerin/Teilnehmer war, wurde in das neue System ĂĽbernommen und musste keine weitere Anmeldung vornehmen.

Wenn bis Ende des Jahres 2023 noch niemand an einem Hauptwohnsitz wegen der GIS-GebĂĽhr angemeldet war, dann musste sich pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person bis Ende des Jahres 2023 bei der GIS registrieren. Diese Person ist seit 1. Jänner 2024 fĂĽr die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich.

Zahlungsweise

Der ORF-Beitrag kann mittels einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift), mit Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung) per Post oder per Online-Banking bezahlt werden.

Bekanntgabe von Ă„nderungen

Änderungen (z.B. Hauptwohnsitz, Name) müssen der OBS als zuständige Stelle bekannt gegeben werden.

Kosten

Der ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro monatlich und österreichweit.

Dazu kommen noch in unterschiedlicher Höhe je nach Bundesland Landesabgaben. Einige Bundesländer heben eine solche Abgabe nicht ein.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Antragsformulare (→ OBS)

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2024

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion