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Absetzbetrag

Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion