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Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die (aufgrund ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften) als gefährlich festgelegt worden sind.

Diese Abfälle können beispielsweise reizend, entzündbar, toxisch oder karzinogen sein. Insbesondere bei der Behandlung von gefährlichen Abfällen müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Zu gefährlichen Abfällen zählen beispielsweise:

  • Asbestzement
  • Leuchtstoffröhren
  • bestimmte Lösemittel (z.B. Ethanol, Terpentinöl)
  • Eisenbahnschwellen
  • Bildschirmgeräte

WeiterfĂĽhrende Informationen

Gefährliche Abfälle (→ USP)

Letzte Aktualisierung: 03.06.2025
FĂĽr den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium fĂĽr Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft