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Zusatz- und ErgĂ€nzungsprĂŒfungen
FĂŒr folgende Studienrichtungen sind PrĂŒfungen zu absolvieren, soweit sie in der Schule nicht unterrichtet wurden.
Vor der Zulassung zum Studium sind fĂŒr folgende Studienrichtungen ZusatzprĂŒfungen abzulegen:
Höhere Schule | Studienrichtung |
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Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Latein | Alte Geschichte und Altertumskunde Klassische ArchĂ€ologie, ArchĂ€ologie Klassische Philologie Klassische Philologie-Latein Ăgyptologie Altertumswissenschaften Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Latein |
Höhere Schule | Studienrichtung |
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Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Griechisch | Klassische Philologie-Griechisch Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Griechisch |
Höhere Schule | Studienrichtung |
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Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Darstellende Geometrie | Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Darstellende Geometrie |
Höhere Schule | Studienrichtung |
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Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten ohne Pflichtgegenstand Biologie bzw. Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen |
Erdwissenschaften Biologie Lehramtsstudium in den UnterrichtsfÀchern Biologie und Umweltkunde Pharmazie Humanmedizin Zahnmedizin VeterinÀrmedizin Biomedizin und Biotechnologie Molekulare Medizin |
Achtung
Die ZusatzprĂŒfung in Latein ist nicht notwendig, wenn dieses Fach an einer höheren Schule im AusmaĂ von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die ZusatzprĂŒfung in Griechisch ist nicht notwendig, wenn dieses Fach nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im AusmaĂ von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich besucht wurde.
ZusatzprĂŒfungen aus Darstellende Geometrie sind nicht notwendig, wenn dieses Fach nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im AusmaĂ von mindestens 4 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.
Die ZusatzprĂŒfung aus Biologie und Umweltkunde entfĂ€llt, wenn die SchĂŒlerin/der SchĂŒler Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im AusmaĂ von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich besucht hat.
Die ZusatzprĂŒfung aus Biologie und Umweltkunde entfĂ€llt fĂŒr sĂ€mtliche Studienrichtungen, in welchen ein Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren vorgesehen ist, wenn das fĂŒr die studienrechtlichen Angelegenheiten zustĂ€ndige Organ feststellt, dass die Kenntnisse aus (angewandte) Naturwissenschaften, (angewandte) Biologie oder (angewandte) Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind.
Vor vollstĂ€ndiger Ablegung der ersten DiplomprĂŒfung bzw. fĂŒr Bachelorstudien vor der BachelorprĂŒfung sind fĂŒr folgende Studienrichtungen ZusatzprĂŒfungen abzulegen:
Höhere Schule | Studienrichtung |
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Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Latein | Evangelische und katholische theologische Studienrichtungen Rechtswissenschaften Philosophie Geschichte Kunstgeschichte Urgeschichte und Historische ArchÀologie Musikwissenschaft Sprachwissenschaft Deutsche Philologie Klassische Philologie-Griechisch Anglistik und Amerikanistik Romanistik Slawistik Finno-Ugristik Byzantinistik und NeogrÀzistik Altsemitische Philologie und orientalische ArchÀologie Arabistik Turkologie Judaistik Sprachen und Kulturen des Alten Orients Pharmazie Vergleichende Literaturwissenschaft Skandinavistik Humanmedizin Zahnmedizin VeterinÀrmedizin Classica et Orientalia ArchÀologien Lehramtsstudium in den UnterrichtsfÀchern: Katholische Religion, Evangelische Religion, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Burgenlandkroatisch/Kroatisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung Griechisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch; |
Höhere Schule | Studienrichtung |
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Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Griechisch | Klassische Philologie Klassische Philologie-Latein Byzantinistik und NeogrÀzistik Evangelische Fachtheologie Katholische Fachtheologie Katholische ReligionspÀdagogik (mit Ausnahme der Bachelorstudien Katholische ReligionspÀdagogik und ReligionspÀdagogik) Alte Geschichte und Altertumskunde Altertumswissenschaften Klassische ArchÀologie, ArchÀologie Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Latein |
Höhere Schule | Studienrichtung |
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Allgemeinbildende höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Darstellende Geometrie Höhere Lehranstalt textilkaufmĂ€nnischer Richtung Höhere Lehranstalt fĂŒr Reproduktions- und Drucktechnik Höhere Lehranstalt fĂŒr Tourismus (Höhere Lehranstalt fĂŒr Fremdenverkehrsberufe) Handelsakademie Höhere Lehranstalt fĂŒr wirtschaftliche Berufe Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten (ausgenommen fĂŒr Landtechnik und Forstwirtschaft) Bildungsanstalt fĂŒr SozialpĂ€dagogik Bildungsanstalt fĂŒr ElementarpĂ€dagogik |
Bauingenieurwesen Architektur Maschinenbau Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau Verfahrenstechnik Vermessung und Geoinformation Angewandte Geowissenschaften Bergwesen Metallurgie Industrielle Umweltschutz- und Verfahrenstechnik Kunststofftechnik Montanmaschinenbau Petroleum Engineering Werkstoffwissenschaft Mechatronik Industrial Design Recyclingtechnik Industrielogistik Industrielle Energietechnik |
Achtung
Die ZusatzprĂŒfung aus Latein entfĂ€llt, wenn die SchĂŒlerin/der SchĂŒler Latein an einer höheren Schule im AusmaĂ von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen hat.
Die ZusatzprĂŒfung aus Griechisch entfĂ€llt, wenn die SchĂŒlerin/der SchĂŒler Griechisch nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im AusmaĂ von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht hat.
Die ZusatzprĂŒfung aus Darstellender Geometrie entfĂ€llt, wenn die SchĂŒlerin/der SchĂŒler Darstellende Geometrie nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im AusmaĂ von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich besucht hat.
ZusatzprĂŒfungen sind gemÀà den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes abzulegen.
Diese ZusatzprĂŒfungen können auch in Form von ErgĂ€nzungsprĂŒfungen an der UniversitĂ€t oder der PĂ€dagogischen Hochschule abgelegt werden.
In den Curricula (StudienplĂ€nen) der oben genannten Studienrichtungen kann vorgesehen werden, dass die ZusatzprĂŒfung als Voraussetzung fĂŒr die Anmeldung zu einem bestimmten Modul oder zu einer bestimmten Lehrveranstaltung bereits vor vollstĂ€ndiger Ablegung der ersten DiplomprĂŒfung oder der BachelorprĂŒfung abzulegen ist.
FĂŒr den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium fĂŒr Bildung, Wissenschaft und Forschung