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Scooter

Allgemeines

Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

Benützung

Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

Lenkberechtigung

Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

Alter

Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 600 Watt

Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie