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Geldleistungen und Soziales

Allgemeine Informationen

Der Grundwehrdienst wird in folgender Höhe entlohnt (Stand 1. Jänner 2024):

Fristen

Die Anträge auf Wohnkostenbeihilfe und Familien-/Partnerunterhalt können bereits ab Erhalt des Einberufungsbefehls eingereicht werden, sie sind jedoch spätestens innerhalb von drei Monaten nach Antritt des Wehrdienstes einzubringen.

Zuständige Stelle

Das Heerespersonalamt

Erforderliche Unterlagen

Für nähere Informationen (z.B. beizubringende Unterlagen) stehen zur Verfügung:

Zusätzliche Informationen

Neben den jeweiligen Geldleistungen können – je nach Zutreffen von bestimmten Voraussetzungen – andere Ansprüche entstehen, wie beispielsweise

Weitere Informationen über Sozialleistungen wie Familien-/Partnerunterhalt, Wohnkostenbeihilfe, Sachleistungen, ärztliche Betreuung oder Krankenversicherung der Angehörigen und ein Überblick über die verschiedenen Geldleistungen erhalten Sie vom Heerespersonalamt unter:

Auskünfte über die Familienbeihilfe werden beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erteilt.

Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.

Zum Formular

Hinweis

Auf dem Formular "Antrag auf Familien-/Partnerunterhalt, Krankenversicherung und Wohnkostenbeihilfe" findet sich eine Auflistung der beizubringenden Unterlagen.

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung