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Bundespräsident

Allgemeines zum Bundespräsidenten

Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt und eines der obersten Vollzugsorgane, neben den Bundesministerinnen/Bundesministern, Staatssekretärinnen/Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen. Der Amtssitz des Bundespräsidenten ist in Wien in der Hofburg.

Tipp

AusfĂĽhrliche Informationen zum Thema "Bundespräsidentenwahlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Das Amt des Bundespräsidenten endet durch

Der Bundespräsident darf während seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausĂĽben und keinem allgemeinen Vertretungskörper (wie dem Nationalrat, Bundesrat oder Landtag) angehören.

Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten

Die Aufgaben bzw. Kompetenzen des Bundespräsidenten sind u.a.:

Der Bundespräsident ist ein Verwaltungsorgan, daher sind die von ihm gesetzten Rechtsakte Verwaltungsakte. Diese werden als Entschließungen bezeichnet.

WeiterfĂĽhrende Links

Rechtsgrundlagen

Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)  

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion