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Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

Allgemeine Informationen

Die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung beginnt fĂĽr Gewerbetreibende mit dem Tag der Gewerbeanmeldung. Die Meldung des Versicherungsbeginns ist innerhalb eines Monats der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) des jeweiligen Bundeslandes bekannt zu geben. Die Einbringung der Meldung ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstĂĽtztem Wege möglich.

Erforderliche Unterlagen

Verwenden Sie dafĂĽr das Formular "Versicherungserklärung fĂĽr Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter (→ SVS)". Wenn Sie ĂĽber eine ID Austria oder einen EU Login fĂĽr Ihr Mobiltelefon verfĂĽgen, können Sie das Formular online ĂĽbermitteln. Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und BĂĽrgerkarten auf ID Austria. Haben Sie keine ID Austria, können Sie den Antrag online ausfĂĽllen, herunterladen, ausdrucken und unterschrieben mit der Post senden.

Darüber hinaus kann die Versicherungserklärung auch per E-Mail (→ SVS)per Fax (→ SVS) oder per Post (→ SVS) bei der SVS eingebracht werden.

Zusätzliche Informationen

Nähere Informationen zur Anzeige bei der SVS sowie zur Sozialversicherung von Selbstständigen (→ USP) finden sich auf USP.gv.at.

Online-Ratgeber und -Rechner

Personenbetreuung

WeiterfĂĽhrende Links

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (→ SVS)

Zum Formular

Versicherungserklärung â€“ Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter

Letzte Aktualisierung: 17. November 2023

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium fĂĽr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz