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Allgemeines zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension

Für die Gewährung einer Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension ist ein Antrag notwendig.

Der Antrag gilt vorrangig als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation.

Ein Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit besteht dann, wenn

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz