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Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto) – Antrag

Allgemeine Informationen

Einkommensschwache Bezieherinnen/einkommensschwache Bezieher von pauschalem Kinderbetreuungsgeld können zusĂ€tzlich eine Beihilfe beantragen. 

Achtung

FĂŒr Bezieherinnen/Bezieher von einkommensabhĂ€ngigem Kinderbetreuungsgeld gibt es keine Beihilfe!

Die Höhe der Beihilfe betrĂ€gt 6,06 Euro pro Tag. Das sind ca. 181 Euro pro Monat. Es besteht (wie beim Kinderbetreuungsgeld auch) die Möglichkeit zum Zuverdienst. Detaillierte Informationen zum Zuverdienst finden sich im Kapitel "Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld − Zuverdienstmöglichkeiten".

Die Auszahlung der Beihilfe ist auf maximal 365 Tage beschrĂ€nkt, egal welche Konto-Variante gewĂ€hlt wurde. Der Bezug der Beihilfe endet spĂ€testens mit dem Ende des Kinderbetreuungsgeldbezuges. 

Voraussetzungen

Folgende Personengruppen haben, wenn sie ebenfalls einen Anspruch auf pauschales Kinderbetreuungsgeld haben und einkommensschwach sind (also die Beihilfen-Zuverdienstgrenze nicht ĂŒberschreiten) einen Anspruch auf GewĂ€hrung der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld:

Hinweis

Als alleinstehend gelten MĂŒtter/VĂ€ter, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und in keiner Lebensgemeinschaft leben; weiters alleinstehende MĂŒtter/VĂ€ter, deren getrennt von ihnen lebender Ehepartner/lebende Ehepartnerin nicht fĂŒr den Unterhalt des Kindes sorgt.

Fristen

Die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld kann frĂŒhestens gleichzeitig mit dem Kinderbetreuungsgeld beantragt werden. Die Auszahlung der Beihilfe ist auf maximal 365 Tage beschrĂ€nkt. Der Bezug der Beihilfe endet spĂ€testens mit dem Ende des Kinderbetreuungsgeldbezuges.

Achtung

Bezugsunterbrechungen jeglicher Art sowie ein abwechselnder Bezug durch beide Elternteile verlĂ€ngern nicht den Bezug der Beihilfe. Bitte beachten Sie auch, dass die Beihilfe nicht gebĂŒhrt, wenn das Kinderbetreuungsgeld wegen Wochengeldbezuges in voller Höhe ruht. Gegebenenfalls sollten Sie daher in Betracht ziehen, die Beihilfe erst ab Ende des Wochengeldbezuges zu beantragen.

ZustÀndige Stelle

Der KrankenversicherungstrÀger, bei dem Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragen bzw. beantragt haben

Verfahrensablauf

Die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld mĂŒssen Sie bei der zustĂ€ndigen Kinderbetreuungsgeldstelle beantragen. Die Antragstellung hat schriftlich zu erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zustĂ€ndigen Stelle oder am Ende dieser Seite. 

Das Antragsformular muss ausgefĂŒllt und unterschrieben bei der zustĂ€ndigen Stelle eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Die Beantragung der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld ist kostenlos.

ZusÀtzliche Informationen

Sie können auch fĂŒr bestimmte ZeitrĂ€ume auf die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld verzichten. Der mögliche Vorteil liegt darin, dass die im Verzichtszeitraum erzielten EinkĂŒnfte bei der Berechnung des jĂ€hrlichen Zuverdienstes außer Acht gelassen werden.

Weitere Informationen zum Verzicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

WeiterfĂŒhrender Link

Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld (BKA)

Rechtsgrundlagen

Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)

Zum Formular

Kinderbetreuungsgeld â€“ Beihilfe zum pauschalen KBG â€“ Antrag

Letzte Aktualisierung: 8. August 2024

FĂŒr den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt