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Allgemeines zum freiwilligen sozialen Engagement

Freiwilliges Engagement gemäß Definition im Freiwilligengesetz liegt vor, wenn 

Dieses freiwillige Engagement wird von anderen unbezahlten, jedoch gesetzlich verpflichtenden Tätigkeiten (bspw. Praktika) unterschieden.

Interessierte können

absolvieren.

Um ein freiwilliges Sozialjahr, ein freiwilliges Umweltschutzjahr, einen Gedenkdienst oder Friedens- und Sozialdienst absolvieren zu können, muss die Tätigkeit bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle erbracht werden.

Juristische Personen privaten Rechts, die

können auf Antrag bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen als Trägerinnen anerkannt werden. Zu den fachlichen Voraussetzungen gehören neben Erfahrungen im Freiwilligenmanagement die Gestaltung des Bildungsprogramms und die pädagogische Betreuung und Begleitung.

Die Anerkennung als Träger erfolgt durch das Bundesministerium fĂĽr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (fĂĽr das Freiwillige Sozialjahr, Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland) bzw. durch das Bundesministerium fĂĽr Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (fĂĽr das Freiwillige Umweltschutzjahr).

Hinweis

Es ist möglich, ein nach dem Freiwilligengesetz geleistetes Freiwilliges Sozialjahr, ein Freiwilliges Umweltschutzjahr, einen im In- oder Ausland geleisteten Gedenkdienst oder einen im Ausland geleisteten Friedens- und Sozialdienst auf den ordentlichen Zivildienst anzurechnen. Voraussetzung dafür ist u.a., dass es sich dabei um eine zehnmonatige, durchgehende Tätigkeit bei einem anerkannten Träger gehandelt hat.

Zur Förderung von freiwilligem Engagement wurde beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz der Österreichische Freiwilligenrat eingerichtet. Dieser agiert als institutionalisiertes Dialogforum, Beratungsgremium und Vernetzungsplattform.

Tipp

Das Europäische Solidaritätskorps (→ EK) ist eine neue Initiative der Europäischen Union. Es schafft Möglichkeiten für junge Menschen, an Freiwilligenprojekten oder Beschäftigungsprojekten in ihrem eigenen Land oder im Ausland teilzunehmen.

Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Sozialjahres, Freiwilligen Umweltschutzjahres, Gedenkdienstes im In- und Ausland, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch BĂĽrgerinnen/BĂĽrgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den zugelassenen Trägern – freiwilligenweb (→ BMSGPK), bei der Fachreferentin/dem Fachreferenten des BMSGPK (→ BMSGPK) bzw. beim Bundesministerium fĂĽr Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie oder auf unseren Seiten zum freiwilligen Umweltschutzjahr.

WeiterfĂĽhrende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium fĂĽr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz