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Registerauszug Geburt

Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über die Geburt

Dieser Registerauszug zur Geburt ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der Geburtsurkunde.

Er enthält wie die Geburtsurkunde:

Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion