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Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

Welche Geschäfte Jugendliche abschließen dürfen bzw. ob sie dafür die Einverständniserklärung der Eltern benötigen, hängt davon ab, ob sie beschränkt geschäftsfähig oder voll geschäftsfähig sind.

Diese Tabelle bietet eine Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
Alter Grad der Geschäftsfähigkeit Erlaubte Tätigkeit
Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
  • Typische Anschaffungen fĂĽr diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte – z.B. Kauf von Wurstsemmeln, SĂĽĂźigkeiten, Kinokarte)

Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
  • Typische Anschaffungen fĂĽr diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von BĂĽchern oder CDs)
  • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
  • Typische Anschaffungen fĂĽr diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
  • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ă„. ĂĽbernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
  • Ăśber Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfĂĽgen (z.B. Lehrlingseinkommen)
  • Ăśber Sachen, die ihnen zur freien VerfĂĽgung ĂĽberlassen worden sind, frei verfĂĽgen (z.B. Taschengeld)
  • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschlieĂźen

Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

Ausführliche Informationen zum Thema "Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

§§ 21, 170, 171 und 865 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 12.06.2024
FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion