drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

Unterlagen und Dokumente

Achtung

Alle Urkunden und Übersetzungen müssen von den Behörden des Ausstellungslandes und von der österreichischen Vertretungsbehörde, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen, beglaubigt werden. Nicht deutschsprachige Dokumente – außer jene in Englischer Sprache – müssen übersetzt werden.

Immatrikulation

Wurde von der Universität das Zulassungsansuchen und in der Folge die Aufenthaltsbewilligung erteilt, folgt nach der Einreise die Erstanmeldung (Immatrikulation) an einer Universität in Österreich.

Dazu müssen folgende Unterlagen an der Studien- und Prüfungsabteilung der entsprechenden Hochschule eingereicht werden:

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion