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Ãœberstellungskennzeichen

Allgemeine Informationen

Überstellungskennzeichen können für

zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.

Tipp

Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Ãœberstellung am besten ein ausländisches Ãœberstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Ãœberstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Ãœberstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Voraussetzungen

Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.

Fristen

Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Ãœberstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.

Zuständige Stelle

Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.

Zusätzliche Informationen

Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie