drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

Fahrtkostenersatz bei Therapie

Allgemeine Informationen

Eltern, die mit ihren Kindern regelmäßig zur Therapie oder zu einer Ärztin/einem Arzt müssen, können um Ersatz ihrer Fahrtkosten ansuchen. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig von der Distanz zum Wohnort der Ärztin/des Arztes oder zu der Therapeutin/dem Therapeuten und der Art des Verkehrsmittels. Es wird nur die Fahrt zu der nächstgelegenen Vertragsärztin/dem nächstgelegenen Vertragsarzt bzw. zur nächstgelegenen Vertragseinrichtung vergütet.

Auch Fahrtkosten zu Hilfsmittelfirmen können rückerstattet werden.

Zuständige Stelle

Krankenversicherungsträger (→ SV)

Erforderliche Unterlagen

Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger