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Allgemeine Erklärungen

Online Services

Das EDV-System des Österreichischen Patentamtes (→ ÖPA) wird laufend erweitert und umfasst sämtliche Aufgabengebiete des Österreichischen Patentamtes wie Register, Publikationssystem, Informationssystem und automatisierte Ähnlichkeitsprüfung.

Durch see.ip (→  Ă–PA) – search everytime everywhere.industrial property - dem kostenlosen Auskunftsportal des Ă–sterreichischen Patentamtes wurde insbesondere fĂĽr die Ă–ffentlichkeit der Zugriff auf die Daten im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterbereich (→ USP) wesentlich erleichtert. Ăśbersichtlich und detailliert gibt see.ip Auskunft ĂĽber alle gewerblichen Schutzrechte. Die Recherche in see.ip (→  Ă–PA) ist nach verschiedenen Kriterien möglich. So kann einfach und rasch nach Markennamen, Anmelde-/Registernummer oder Inhaberin/Inhaber gesucht werden. Der Datenbestand umfasst im Bereich der Marken und Designs alle nationalen Marken und Designs, alle internationalen Marken mit Schutz in Ă–sterreich und/oder der Europäischen Union sowie alle Unionsmarken. Am Erfindungssektor kann nach allen nationalen Patenten und Gebrauchsmustern, nach allen europäischen Patenten mit Schutz in Ă–sterreich und nach allen nationalen Schutzzertifikaten recherchiert werden.

Beschreibung der Erfindung

Eine der wichtigsten Voraussetzungen fĂĽr eine erfolgreiche Patent- (→ USP) oder Gebrauchsmusteranmeldung (→ USP) ist eine genaue und umfassende Beschreibung des Erfindungsgegenstandes. Diese Beschreibung der Erfindung dient nicht nur zur Information der Ă–ffentlichkeit ĂĽber eine neue Technologie, sie hilft insbesondere der Patent- oder Gebrauchsmusterinhaberin/dem Patent- oder Gebrauchsmusterinhaber auch bei allfälligen Streitigkeiten, ihr/sein Recht erfolgreich durchzusetzen.

Hinweis

Der Vorteil fĂĽr Sie ist eine klare und vollständige Beschreibung des Erfindungsgegenstandes, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Schutzrechtes hilft und Ihnen ermöglicht, als potenzielle Benutzerin/potenzieller Benutzer des Patentes abzuschätzen, ob es fĂĽr Sie interessant ist, Lizenzverhandlungen mit der Patentinhaberin/dem Patentinhaber aufzunehmen.

Markenähnlichkeit

Ein wesentliches Element für die erfolgreiche Einführung eines neuen Produktes ist eine unterscheidungskräftige Kennzeichnung für das Produkt. Eine umfassende und schnelle Überprüfung des als Marke (→ USP) geplanten Zeichens ist daher dringend anzuraten.

Von Expertinnen/Experten des Ă–sterreichischen Patentamtes (→  Ă–PA) werden Ermittlungen nach gleichen oder ähnlichen Wort-, Wortbild- oder Bildmarken in den von der Antragstellerin/dem Antragsteller gewĂĽnschten Waren- oder Dienstleistungsklassen durchgefĂĽhrt.

Aufgrund eines entsprechenden Antrages erhält die Antragstellerin/der Antragsteller bereits nach ca. zwei Tagen eine komplette Information über gleiche oder ähnliche bestehende Marken. Der Expressdienst sichert das Ergebnis innerhalb von 24 Stunden.

Hinweis

Ă„hnlichkeitsrecherchen sind eine ausgezeichnete Grundlage, um festzustellen, ob ein bestimmtes Zeichen bereits markenrechtlich geschĂĽtzt ist oder nicht. Die Recherchen werden rasch, kostengĂĽnstig und umfassend durch modernste EDV-Auswertung erstellt.

Dokumentation

Spätestens fĂĽnf Monate nach dem Anmeldetag einer österreichischen Patent- (→ USP) oder Gebrauchsmusteranmeldung (→ USP) liegen faktisch alle bis zum Anmeldetag dieser Patentanmeldung veröffentlichten Patentdokumente aus den wichtigsten Industriestaaten im Ă–sterreichischen Patentamt (→  Ă–PA) vor. Diese Patentdokumente werden u.a. in die Dokumentation des bekannten Standes der Technik der jeweiligen PrĂĽferin/des jeweiligen PrĂĽfers aufgenommen, sodass nach ca. sechs Monaten der Anmelderin/dem Anmelder das Ergebnis der Recherche bzw. PrĂĽfung ihrer/seiner Patentanmeldung oder der Gebrauchsmusterrecherchebericht ĂĽbermittelt werden kann. Ergänzend zu den Patent- und Gebrauchsmusterdokumenten stehen den PrĂĽferinnen/den PrĂĽfern technische und juristische Fachzeitschriften und Monographien sowie diverse Datenbanken zur VerfĂĽgung.

Die Dokumentation des Ă–sterreichischen Patentamtes (→  Ă–PA) in der öffentlichen Bibliothek (→  Ă–PA) besteht zurzeit aus ĂĽber 45 Millionen Druckschriften aus 35 Ländern von vier internationalen Organisationen (ARIPO, Europäische Patentamt (→ EPO), OAPI und Weltorganisation fĂĽr geistiges Eigentum (→ WIPO)). Die Ă–ffentlichkeit hat die Möglichkeit, selbstständig im Lesesaal der Bibliothek in Patentdatenbanken unter Anleitung zu recherchieren.

Bei den Dokumenten ab 1995 besteht auch eine Zugriffsmöglichkeit auf in Jukeboxen abgelegte CD-ROMs.

Der Vorteil fĂĽr Sie: Die laufend mit den neuesten Veröffentlichungen ergänzte Dokumentation der PrĂĽferinnen/der PrĂĽfer sichert Ihnen eine hervorragende Qualität der Recherche und PrĂĽfung durch das Ă–sterreichische Patentamt (→  Ă–PA). Die Dokumentation in der Bibliothek des Ă–sterreichischen Patentamtes (→  Ă–PA) bietet die Möglichkeit der Selbstrecherche fĂĽr die Benutzerinnen/die Benutzer, die einen ersten Ăśberblick ĂĽber die Entwicklung und den Stand der Technik auf einem bestimmten Gebiet gewinnen wollen.

Erfindung

Eine Erfindung geht von einer schöpferischen Idee aus, durch die eine technische Aufgabe gelöst wird. Um patentierbar zu sein, muss die Erfindung u.a. neu sein. Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Den Stand der Technik bildet alles, was der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benützung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist. Beim Gebrauchsmuster (→ USP) gibt es eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist.

Weitere Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit sind:

Europäisches Patentamt

Das Europäische Patentamt (→ EPO) ist das für die Entgegennahme, Prüfung und Erteilung europäischer Patente zuständige Organ der Europäischen Patentorganisation und wurde in München errichtet. Es hat eine Zweigstelle in Den Haag sowie weitere Dienststellen in Berlin und Wien.

Zuständigkeiten der Dienststellen des Europäischen Patentamtes

Weitere Informationen zum Europäischen Patentamt finden sich auf der Seite "Allgemeines und Anmeldung (→ USP)".

Gewerblicher Rechtsschutz

Sammelbegriff fĂĽr folgende Schutzrechte geistigen Eigentums:

Gutachten

Das Ă–sterreichische Patentamt (→  Ă–PA) erstellt Gutachten darĂĽber, ob eine bestimmte technische Entwicklung eine patentierbare Erfindung gegenĂĽber dem Stand der Technik darstellt. Durch diese Gutachten wird der Antragstellerin/dem Antragsteller die Möglichkeit geboten, auĂźerhalb des Patenterteilungsverfahrens schöpferische Leistungen technischer Natur auf Patentfähigkeit prĂĽfen zu lassen. Die Gutachten werden von den zuständigen PrĂĽferinnen/den zuständigen PrĂĽfern des Patentamtes erstellt. Diese Gutachten sind vollkommen unabhängig vom Patenterteilungsverfahren.

Tipp

Mithilfe eines Gutachtens erhalten Sie eine schnelle und kostengünstige Überprüfung Ihrer schöpferischen Leistungen im Hinblick auf Ihre Patentfähigkeit.

Innovation

Innovationen sind die Basis der menschlichen Zivilisation. Innovationen haben die Realisierung neuartiger technischer Lösungen für bestimmte Probleme, insbesondere die Einführung neuer Produkte oder die Anwendung neuer Verfahren, zum Gegenstand. Damit wird der gesamte Prozess von der Feststellung eines Bedürfnisses über das Auffinden einer Lösungsidee bis hin zur Einführung eines marktreifen Produktes angesprochen.

Das Österreichische Patentamt hat nicht nur die Aufgabe, technische Innovationen zu erfassen und durch Patent und Gebrauchsmuster zu schützen, es hat auch die Aufgabe der Informationsverbreitung. Jede neue Innovation bildet die Basis für die nächste Stufe der Innovation und damit für die laufende Weiterentwicklung der Technik.

Patentschutz (→ USP), Gebrauchsmusterschutz (→ USP) und technische Information sind wesentliche Elemente der Innovationsförderung. Das Ă–sterreichische Patentamt (→  Ă–PA) unterstĂĽtzt Sie durch seine Leistungen und Dienste bei Ihren Innovationen.

Internationale Patentanmeldung (PCT)

Der "Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens" ("Patent Cooperation Treaty" (→ PCT)) ermöglicht es, mit einem einzigen Antrag auf Patenterteilung mehrere Länder zu erfassen. Für eine solche internationale Patentanmeldung wird eine zentrale Recherche von der zuständigen internationalen Recherchebehörde durchgeführt.

Nähere Informationen zum Ablauf der PCT-Anmeldung finden sich auf der Seite "Allgemeines und Anmeldung (→ USP)".

Lizenzen

Die Lizenz ist die von der Inhaberin/dem Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts (Muster, Gebrauchsmuster, Patent, Marke, Halbleiterschutz und Schutzzertifikat) eingeräumte und ins entsprechende, beim Ă–sterreichischen Patentamt (→ Ă–PA) gefĂĽhrte Register eintragungsfähige Erlaubnis, dieses Schutzrecht ganz oder teilweise zu benutzen.

Die Nutzungsberechtigung betreffend ein Schutzrecht kann uneingeschränkt bzw. sachlich, räumlich oder zeitlich beschränkt eingeräumt werden. Der Umfang dieser Nutzungsberechtigung hängt vom jeweiligen Lizenzvertrag ab.

Sie müssen Ihr Schutzrecht nicht selbst vermarkten. Eine Lizenzvergabe gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Schutzrecht kommerziell zu nutzen, ohne dieses Recht zur Gänze zu verkaufen.

Neuheit

Gemäß § 1 des österreichischen Patentgesetzes sind Erfindungen nur dann patentierbar, wenn sie neu sind. Dieser Neuheitsbegriff ist ein absoluter. Das bedeutet, dass die Erfindung nirgends auf der Welt bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein darf, und zwar gleichgültig in welcher Form. Es ist daher entscheidend, dass die Erfinderin/der Erfinder ihre/seine Erfindung zuerst zum Patent anmeldet, bevor sie/er diese in irgendeiner Form (schriftlich oder mündlich) veröffentlicht. Nach der Anmeldung steht einer Veröffentlichung durch die Anmelderin/den Anmelder in Zeitungen, wissenschaftlichen Publikationen u.a. nichts entgegen.

Eine Patentanmeldung Ihrer Erfindung ermöglicht Ihnen, Ihre Erfindung nach erfolgter Anmeldung ohne "Neuheitsverlust" veröffentlichen zu können, in Verhandlungen mit eventuellen Benützerinnen/eventuellen Benützern eintreten zu können und somit keine Zeit hinsichtlich der Verwertung der Erfindung zu verlieren.

Pariser VerbandsĂĽbereinkunft

Die "Pariser VerbandsĂĽbereinkunft von 1883" regelt die gegenseitige Anerkennung von gewerblichen Schutzrechten. Praktisch alle Industrieländer sind diesem Ăśbereinkommen beigetreten, wonach innerhalb einer bestimmten Frist (Prioritätsfrist) einer ausländischen Anmeldung im jeweiligen Land der frĂĽhere Erstanmeldungstag zuerkannt wird.

Recherche

Eine Recherche ist eine schriftliche Auskunft zum Stand der Technik fĂĽr ein konkretes technisches Problem. Das Ă–sterreichische Patentamt verwendet hierfĂĽr neben der ca. 45 Millionen Patentdokumente umfassenden Bibliothek auch verschiedene professionelle Patent- und wissenschaftlich-technische Spezialdatenbanken.

Das Ergebnis einer Recherche ist eine Auflistung der gefundenen Dokumente mit einer kurzen GegenĂĽberstellung der Dokumenteninhalte. Wenn Sie zum Antragsgegenstand AnsprĂĽche vorgelegt haben, wird auch eine grobe Bewertung der Relevanz der Dokumente zu den einzelnen AnsprĂĽchen abgegeben.

WIPO

Die Weltorganisation fĂĽr geistiges Eigentum (→ WIPO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Aufgabe der WIPO ist die Förderung des weltweiten Schutzes des geistigen Eigentums durch zwischenstaatliche Zusammenarbeit. Einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit widmet die WIPO der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern. Sie unterstĂĽtzt diese Länder bei der Lösung ihrer Probleme auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts.

Österreichs Mitgliedschaft in den verschiedenen Unionen der WIPO gewährleistet die gestaltende Teilnahme an allen entscheidenden Entwicklungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums.

 Rechtsgrundlagen

 WeiterfĂĽhrende Links

Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2024
FĂĽr den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Ă–sterrreichisches Patentamt