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Allgemeines zum Radfahren

Definition Fahrrad

Unter Fahrrad, kurz Rad genannt, versteht man:

Kinderfahrräder (= fahrzeugähnliches Kinderspielzeug mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 30 cm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h), Kleinfahrzeuge und Microscooter gelten nicht als Fahrrad.

Ausführliche Informationen zum Thema "Scooter" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

BMX-Räder sind kleinere stabile Fahrräder, die meist mit 20-Zoll-Reifen ausgestattet sind. BMX steht für "Bicycle MotoCross" und bezeichnet eine Sportart, bei der verschiedene Tricks oder Stunts ausgeführt werden. Werden sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet, müssen sie den Bestimmungen der Fahrradverordnung entsprechen.

Nähere Informationen zur Fahrradverordnung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wer darf Rad fahren?

Voraussetzungen für Radfahrerinnen/Radfahrer:

Fahrrad und Umwelt

Das Fahrrad ist das erste und bis heute preiswerteste Individualverkehrsmittel. In Europa erlangte es seine größte Verbreitung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel durch motorisierte Kraftfahrzeuge ersetzt. Erst mit dem wachsenden ökologischen Bewusstsein seit den 70er Jahren erlangte das Fahrrad in wohlhabenden Nationen Europas wieder eine etwas größere Bedeutung im städtischen Verkehr.

Da Kraftfahrzeuge zu den Hauptverursachern von Umweltverschmutzung und Klimaveränderung gezählt werden, sollte das Fahrrad wieder mehr ins Bewusstsein der Menschen vordringen.

Die in einer Stadt zurückgelegten Wege sind beispielsweise oft drei bis fünf Kilometer lang, also mit einem Fahrrad gut zu bewältigen. Als umweltfreundliches und energiesparendes Fortbewegungsmittel kann das Fahrrad dazu beitragen, die Kohlendioxid-Reduktion zu fördern. Es bilden sich durch Rad fahren keine Luftschadstoffe, kein Feinstaub und vor allem wird kein Lärm erzeugt. Zusätzlich hat Rad fahren Vorteile wie das Sparen von Zeit durch das Wegfallen der Parkplatzsuche oder die Verringerung von Gesundheitsproblemen (z.B. Herzinfarktrisiko) durch regelmäßige Bewegung.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie