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Schengener Ãœbereinkommen

Achtung

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Ländern und zu aktuellen Reisewarnungen (→ BMEIA) befinden sich unter Reiseinformationen (→ BMEIA) auf den Seiten des Außenministeriums.

ACHTUNG GRENZKONTROLLEN:
Einige Schengen-Staaten haben vorübergehend wieder Grenzkontrollen eingeführt. Folgendes gilt für Österreich:

Achtung

Ausführliche Informationen über die aktuellen Grenzkontrollstellen finden sich auf den Seiten der ASFINAG.

Allgemeines zum Schengener Ãœbereinkommen

Die Bürgerin/der Bürger genießt bei Reisen innerhalb der Schengen-Staaten die freie Ãœberquerung der Grenzen, ohne einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle unterworfen zu sein. Ein Reisepass oder Personalausweis muss als Ausweisdokument jedoch immer mitgeführt werden.

Sinn und Zweck des Schengen-Raums ist es, einerseits die individuellen Freiheiten der Bürgerin/des Bürgers auszubauen und andererseits die Sicherheit innerhalb Europas zu verbessern. Dadurch entstand auch eine gemeinsame Visapolitik. Reisende von außerhalb Europas brauchen für die Einreise in die EU nur noch ein Schengen-Visum.

Regelungsgegenstand des Schengener Ãœbereinkommen

Die Schengen-Staaten ergreifen Maßnahmen, um potenzielle Sicherheitsrisiken, die sich aus dem Verzicht auf Binnengrenzkontrollen ergeben können, zu minimieren: 

Schengen-Staaten

Diese Tabelle informiert über den Wegfall der Grenzkontrollen der Schengen-Staaten
Land Grundsätzlicher Wegfall der Grenzkontrollen (siehe oben)
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien 26. März 1995
Österreich 1. Dezember 1997
Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden 1. Dezember 2000
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn 21. Dezember 2007
Schweiz 12. Dezember 2008 (Landgrenzen), 29. März 2009 (Luftgrenzen)
Liechtenstein 19. Dezember 2011
Kroatien 1. Jänner 2023 (Aufhebung der Kontrollen an den Luftbinnengrenzen ab 26. März 2023)
Bulgarien, Rumänien 31. März 2024 (Luft- und Seebinnengrenzen)

Die Inhaberin/der Inhaber eines gemeinsamen Visums kann sich während des Gültigkeitszeitraums, längstens jedoch drei Monate pro Halbjahr, in den oben genannten Staaten aufhalten.

Ausnahmen des Schengener Ãœbereinkommen

Schweiz und Liechtenstein

Die EU schloss ein Abkommen mit der Schweiz über deren Teilnahme am Schengen-Raum. Daraufhin trat die Schweiz dem Schengen-Raum am 12. Dezember 2008 bei. Die Abschaffung der Personenkontrollen an den Luftgrenzen erfolgte zum 29. März 2009. Liechtenstein trat dem Schengen-Raum am 19. Dezember 2011 bei.

Da die Schweiz und Liechtenstein nicht an der Europäischen Zollunion teilnehmen, werden durch Schengen zwischen

zwar die Personenkontrollen, nicht aber die Warenkontrollen entfallen. Bei letzteren stellen schweizer Grenzbeamte häufig auch die Identität der Person fest.

Dänemark, Irland und Vereinigtes Königreich

Für Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich sind Sonderregelungen vorgesehen.

Dänemark wendet den Schengener Besitzstand voll an. Jedoch besteht ein Vorbehalt hinsichtlich der Umsetzung und Anwendung künftiger Entscheidungen. Dänemark entscheidet von Fall zu Fall, ob es sich an der Weiterentwicklung des Schengener Besitzstands beteiligen und das zustande gekommene Gemeinschaftsrecht national anwenden will. Im Bereich der gemeinsamen Politik der Visa-Erteilung ist Dänemark jedoch an bestimmte Maßnahmen gebunden.

Irland ist nicht Partei des Schengener Abkommens und kann den Schengen-Besitzstand nicht übernehmen bzw. sich an der Weiterentwicklung beteiligen. Es erteilt auch keine Schengen-Visa. Im Bereich der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Strafsachen, bei der Drogenbekämpfung und bei dem Schengener Informationssystem (SIS) wirkt Irland jedoch mit. Allerdings erfolgte kein Wegfall der Grenzkontrollen.

Das Vereinigte Königreich war schon vor dem "Brexit" nicht Partei des Schengener Abkommens und verhielt sich wie Irland. Die im Zuge des Austrittsabkommen zum "Brexit" zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Übergangsphase ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Damit hat das Vereinigte Königreich den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen.

Island und Norwegen

Island und Norwegen, die beide nicht Mitgliedsländer der Europäischen Union sind, wenden den Schengener Besitzstand voll an.

Beide Länder gehören (zusammen mit Dänemark, Finnland und Schweden) zur Nordischen Passunion, die Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen aufgehoben haben.

Am 1. Dezember 2000 wurde die Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands in allen fünf Ländern der Nordischen Passunion beschlossen. Seitdem sind sie Vollanwender-Staaten.

Andorra und San Marino

Andorra unterzeichnete das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÃœ) nicht explizit. Allerdings bestanden auch keine Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Spanien und Frankreich. Zur Schweiz bestehen keine Grenzkontrollen, jedoch wird der Grenzverkehr per Video aufgezeichnet. San Marino unterzeichnete das SDÃœ nicht explizit, allerdings bestanden keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien.

Bulgarien, Rumänien und Zypern 

Bulgarien, Rumänien und Zypern wenden den Schengen-Besitzstand trotz Vollmitgliedschaft in der EU, den Schengen-Besitzstand nur teilweise an. Sie erstellen daher auch noch keine einheitlichen Schengen-Visa.

Zur Übernahme des gesamten Schengener Besitzstands sind bestimmte Voraussetzungen notwendig, die noch nicht erfüllt sind. Erst danach können die Grenzkontrollen wegfallen.

Entstehungsgeschichte des Schengener Ãœbereinkommen

Das Abkommen von Schengen (ein Ort in Luxemburg) wurde im Jahr 1985 von den fünf Gründungsländern, Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und der Niederlande unterzeichnet. Durch Abkommen konnten die Kontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsstaaten aufgehoben und eine gemeinsame Außengrenze geschaffen werden.

Im Jahr 1990 wurde das SDÃœ zur praktischen Umsetzung der politischen Vereinbarungen unterzeichnet. Dieses trat im Jahr 1993 in Kraft, jedoch kam es aufgrund der Schaffung der erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen erst am 26. März 1995 zur Anwendung.

Im Vertrag von Amsterdam aus dem Jahr 1997 wurde beschlossen, das Ãœbereinkommen von Schengen in das EU-Recht zu integrieren. Dies wurde im Jahr 1999 umgesetzt.
Der Schengen-Besitzstand und seine Weiterentwicklung wurde in weiten Bereichen in die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft überführt.

Die Zugehörigkeit zum Schengen-Raum hat für die Mitgliedsländer der Europäischen Union viele Vorteile. Der Wegfall der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen hat für die Bürgerinnen/Bürger mehr Freizeit und Sicherheit gebracht. Es werden nun effizientere und bessere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen vollzogen.

Der Schengen-Raum wurde schrittweise auf fast alle Mitgliedstaaten ausgeweitet: Österreich trat im Jahr 1997 bei und die Nordländer Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden im Jahr 2000. Der Europäische Rat beschloss im Dezember 2007 eine Erweiterung um die neuen EU-Mitglieder Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Mit 1. Januar 2023 wurden die Personenkontrollen an den Land- und Seebinnengrenzen zwischen Kroatien und den anderen Ländern des Schengen-Raums aufgehoben. Die Aufhebung der Kontrollen an den Luftbinnengrenzen erfolgte am 26. März 2023. Seit dem 1. Januar 2023 stellt Kroatien nun auch Schengen-Visa aus, um das Schengener Informationssystem in vollem Umfang nutzen zu können.

Rechtsvorschriften

Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion