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Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft

Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

1. Gewerbeanmeldung

2. Finanzamt – Anzeige

3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")

Achtung

Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:

Online-Ratgeber und -Rechner

WeiterfĂĽhrende Links

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium fĂĽr Arbeit und Wirtschaft