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Passive Wahlberechtigung bei Europawahlen

Passiv wahlberechtigt bei Europawahlen, d.h. zu einer österreichischen Kandidatur zum Europäischen Parlament berechtigt, sind alle wahlberechtigten Personen,

sowie alle wahlberechtigten Personen,

Für eine Kandidatur bei einer Europawahl ist das Einreichen eines Wahlvorschlags bei der Bundeswahlbehörde erforderlich. Dieser muss entweder von mindestens drei Nationalratsabgeordneten oder von einem österreichischen Mitglied des Europäischen Parlaments unterschrieben sein oder 2.600 Unterstützungserklärungen von bei der Europawahl wahlberechtigten Bürgerinnen/Bürgern aufweisen. Jede wahlwerbende Partei muss ihren Wahlvorschlag spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag bis 17 Uhr der Bundeswahlbehörde vorlegen.

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Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres